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Kulturförderung & Vermittlung

Ausleihe von Kunstwerken

Für den Leihbetrieb der Kunstsammlung ist das Museum Luzern zuständighttps://www.museumluzern.ch/sammlung/kunst

Informationen zu Werkrückgaben vor Umzug ins KVSE

Mit dem Umzug in die «Neue Kantonale Verwaltung am Seetalplatz» müssen die aktuell ausgeliehenen Werke aus der kantonalen Kunstsammlung in das Depot zurückgeführt werden. Das Museum Luzern erarbeitet dazu die Vorgehensweise und informiert rechtzeitig über den Ablauf.

Das wichtigste vorweg:

  • Kunstwerke, in den unterschiedlichsten Räumlichkeiten der Dienststellen, werden zurück in die Kunstsammlung überführt.
  • Es dürfen keine Kunstwerke an den Seetalplatz mitgenommen werden.
  • Leihnehmende oder Verantwortliche werden frühzeitig über den Rücknahmeprozess informiert.
  • Aus Platzgründen können Kunstwerke ab sofort nicht an die Bahnhofstrasse 18 rücktransportiert werden. Was mit den aktuell ausgeliehenen Werken passiert, darüber wird die Abteilung Kulturförderung frühzeitig informieren.
  • Der Leihbetrieb für Organisationen, die in die Kantonale Verwaltung Seetalplatz umziehen, wird per sofort eingestellt.

Dies betrifft nur die Büros der Organisationen, die in die Kantonale Verwaltung Seetalplatz umziehen. Ausleihen an Gerichte oder Schulen bleiben bestehen.

Museum Luzern

Kasernenplatz 6

6003 Luzern

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