Der Kanton Luzern hat im Jahr 1933 zum ersten Mal ein Budget für Kunstankäufe bewilligt. Im gleichen Jahr tätigte der Regierungsrat seine ersten Ankäufe – im neu eröffneten Kunstmuseum Luzern. Im Jahr 1954 wurde eine „Kommission von Fachleuten“ für die Ankaufstätigkeit des Kantons beauftragt. 1977 hat der Regierungsrat die erste – in dieser Form noch heute tätige – Kulturförderungskommission gewählt. Ein Ausschuss dieser Kommission ist verantwortlich für „den Ankauf von Werken der Bildenden Kunst“. Der Kanton Luzern stellt ihr jährlich 90'000 Franken (aus Mitteln von swisslos) für Kunstankäufe zur Verfügung.
Kunstsammlung