Der Kanton Luzern fördert ausgewiesene Kulturschaffende durch regelmässige Ausschreibungen der
selektiven Förderung. In den Sparten Bildende und Angewandte Kunst werden Werkbeiträge, in den übrigen Sparten Beiträge der selektiven Produktionsförderung vergeben. Die kantonale Kulturförderung präsentiert die Kulturschaffenden, die im Rahmen der selektiven Förderung in diesem Jahr ausgezeichnet wurden.
ANGEWANDTE KUNST – Werkbeiträge
BILDENDE KUNST – Werkbeiträge
ENTWICKLUNGSBEITRÄGE
KULTURVERANSTALTENDE – Programmbeiträge
MUSIK – Produktionsbeiträge
RECHERCHEBEITRÄGE
THEATER/TANZ – Produktionsbeiträge