Dossier
Das Dossier ist als ein pdf-Dokument einzureichen (max. 15 MB).
Der Dateiname darf keine Sonderzeichen oder Umlaute enthalten.
Einzureichende Unterlagen
Entwicklungsbeitrag:
Für das Dossier der Projektentwicklung und Drehbuchförderung gilt folgendes Raster:
Begleitschreiben (Bei welchen Kantonen werden Beiträge beantragt und kurze Begründung)
- Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)
- Synopsis (max. 1 A4 Seite)
- Konzeptbeschrieb
- Exposé/Treatment, Dramaturgie und/oder Auszug Drehbuch
- Zielpublikum und Auswertungskonzept
- Zeitplan
- Budget/Finanzierungsplan Projektentwicklung
- Link auf Referenzfilm auf einer Online Streaming-Plattform (muss mindestens zwei Monate aktiv sein)
- Projektrelevante Verträge
- Bio-/Filmografie
- Nachweise bereits zugesicherter Finanzierungen
Weiter müssen die Kulturförderungen derjenigen Kantone (ausser Kanton Luzern) schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden, zu denen der Bezug ausgewiesen wird und von der die Förderung beantragt wird.
Herstellungsbeitrag:
Für das Dossier der Herstellungsförderung gilt folgendes Raster als Vorschlag:
- Titel (möglichst mit ISAN-Nummer) und Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)
- Synopsis (max. 1 A4 Seite)
- Motivation
- Angaben zu Dramaturgie und Gestaltung von Regie und Produktion
- Angaben zur visuellen Umsetzung (Kamerakonzept)
- Drehvorlage bzw. Drehbuch
- Zielpublikum und substantielles Auswertungskonzept
- Zeitplan
- Technische Angaben (Drehzeit, Drehformat, Länge etc.)
- Budget/Finanzierungsplan
- Liste künstlerischer und technischer Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen (inkl. Gender- und Diversitätsangaben gemäss Gender Map BAK)
- Cast (inkl. LOI)
- Bio-/Filmografie (Regie und Produktion)
- Alle relevanten Verträge und Dealmemos sowie Finanzierungszusagen anderer Förderstellen
- Link auf Referenzfilm auf einer Online Streaming-Plattform (muss mindestens zwei Monate aktiv sein)
Weiter müssen die Kulturförderungen derjenigen Kantone (ausser Kanton Luzern) schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden, zu denen der Bezug ausgewiesen wird und von der die Förderung beantragt wird.
Postproduktion:
Für das Dossier der Postproduktionsförderung gilt folgendes Raster als Vorschlag:
- Titel (mit ISAN-Nummer) und Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)
- Begründung des Gesuchs
- Synopsis (max. 1 A4 Seite)
- Motivation
- Zielpublikum und substantielles Auswertungskonzept
- Zeitplan
- Technische Angaben (Drehzeit, Drehformat, Länge etc.)
- Budget/Finanzierungsplan der Postproduktion, gewünschte Beitragshöhe (Falls vorhanden ursprüngliches Produktions-Budget und Finanzierungsplan (vorzugsweise BAK-Budget)
- Liste künstlerischer und technischer Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen (inkl. Gender und Diversitätsangaben gemäss Gender Map BAK)
- Cast (inkl. LOI)
- Bio-/Filmografie (Regie und Produktion)
- Gender- und Diversitätsangaben gemäss Gender Map BAK
- Alle relevanten Verträge und Dealmemos sowie Finanzierungszusagen anderer Förderstellen
- Rohschnitt: Das eingereichte visuelle Material muss bereits dramaturgisch gestaltet sein, sodass es einen guten Eindruck des geplanten Filmprojekts zu vermitteln vermag. (Mindestdauer des visuellen Materials: zwischen 80 und 120 % der geplanten Filmlänge).
Weiter müssen die Kulturförderungen derjenigen Kantone (ausser Kanton Luzern) schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden, zu denen der Bezug ausgewiesen wird und von der die Förderung beantragt wird.