1. Wer kann Gesuche einreichen?
Anspruchsberechtigt für Beiträge an Transformationsprojekte sind Kulturunternehmen aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen (Kulturbereich) mit Sitz im Kanton Luzern.
2. Wann und wo können Gesuche eingereicht werden?
Die Gesuche betreffend Transformationsprojekte können laufend auf der elektronischen Gesuchplattform (untenstehend) der kantonalen Kulturförderung eingereicht werden.
3. Ab wann werden bewilligte Unterstützungen ausbezahlt?
Bitte beachten Sie: Eine Auszahlung der anspruchsberechtigten Beiträge kann basierend auf dem Entscheid des Kantonsrats betreffend Nachtragskredit vom 16. März 2021 nach Ablauf der zweimonatigen Referendumsfrist frühestens Ende Mai 2021 erfolgen.
4. Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Anspruchsgrundlagen entnehmen Sie bitte den zur Verfügung gestellten Dokumenten (rechte Spalte).
5. Gesuchseingabe
Gesuche können hier ab dem 1. Januar 2021 ausschliesslich digital eingegeben werden.
Wichtig: Bitte reichen Sie sämtliche im Merkblatt erwähnten Dokumente ein.
Dazu zählen:
- unterzeichnetes Gesuchsformular (PDF)
- Beilagen gemäss Merkblatt